Damit alle Gruppen ihre Freude an dem Haus haben, sind ein paar Regeln zu beachten, die in Form einer Benutzungsordnung Bestandteil des Mietvertrages sind.
- Das Haus wird von einem Hauswart betreut, der alle Gruppen in das Haus und die Anlagen einführt und nach der Beendigung der Veranstaltung mit den Gruppenleitern das Haus wieder abnimmt.
- Wenn wider Erwarten Schäden am Haus, an Einrichtungsgegenständen, Geschirr und Außenanlagen auftreten sollten, sind diese sofort mitzuteilen. Die Schäden werden dem Mieter in Rechnung
gestellt. Schäden die durch Dritte verursacht sind, werden ebenfalls dem Mieter in Rechnung gestellt, auch wenn dafür eine Versicherung eintritt.
- Das Haus muss besenrein hinterlassen werden. Erfolgt dies nicht oder werden bei der Hausabnahme grobe Verschmutzungen festgestellt, die nicht im Rahmen der normalen Reinigung zu
beseitigen sind, wird dies nach tatsächlichem Arbeits- bzw. Materialaufwand zusätzlich zu der Reinigungspauschale in Höhe von 45,-- Euro in Rechnung gestellt.
- Zum Grillen steht ein geeigneter Platz zur Verfügung. Feuer, die außerhalb dieses Grillplatzes gemacht werden sollen, muß jeder Gruppenleiter vorher mit dem Hauswart absprechen.
- Das Haus ist ein Selbstversorgerhaus, d.h. zur Verpflegung muss alles mitgebracht werden. Die Küche ist vollständig eingerichtet. Übrig gebliebene Lebensmittel muss jede Gruppe
wieder mitnehmen.
Was ist mitzubringen:
- 3 teilige Bettwäsche
- Spülmittel
- Toilettenpapier
- Geschirrhandtücher